Heilpraktikerkonzept
für Physiotherapie



PRAXIS . TRAINING . VITALITY

CORPORE Gesundheit

 

Kosten

78 € für 40 Minuten 

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Details

INFO

Wer ist Heilpraktiker:in für Physiotherapie?  

✔ „Heilpraktiker:in für Physiotherapie“ beschreibt eine Zusatzqualifikation, für staatlich anerkannte Physiotherapeut:innen

Staatliche Prüfung für Sicherstellung von Heilkunde-Kenntnissen

✔ Viele unserer erfahrenen Physiotherapeut:innen haben sich zu staatlich geprüften Heilpraktiker:innen fortgebildet

Ein Mann berührt den Fuß eines Patienten
Ein Mann massiert das Knie eines Patienten

VORTEILE

Warum zu Physio-Heilpraktiker:innen?

  • Keine ärztliche Verordnung erforderlich
  • Freie Organisation: Anzahl und Dauer der Behandlungseinheiten effektiv an Bedürfnisse und Fortschritte angepasst
  • Behandlungsformen ohne neue Verordnung frei wählbar
  • Begleitung: Untersuchung, Befunderhebung und Behandlung durch Physiotherapeut:innen Deines Vertrauens
  • Behandlunsgbeginn ohne Zeitverzug, bevor sie sich Beschwerden zu chronischen Problemen entwickeln

Du bist kein:e Privatpatient:in, möchtest aber von den Vorteilen profitieren?


Viele Krankenkassen bieten für einen niedrigen monatlichen Betrag eine Zusatzversicherung an, die die Behandlungskosten im heilpraktischen Bereich deckt.
Erkundige Dich bei Deiner Krankenkasse!

Termin

Ziele

Ganzheitliches Wohlbefinden unterstützen durch Integration alternativer Therapiemethoden

Vorhandene Störungen körperlicher Funktionen gezielt behandeln

Stärkung der Selbstheilungskräfte und Förderung langfristiger Gesundheit

INFO

Heilpraktiker Kosten

Die Behandlungskosten, für das Heilpraktikerkonzept der Physiotherapie, entsprechen der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GeBüH). Für eine Behandlung von 40 Minuten erheben wir 78€.  

Für eine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkasse wird in der Regel eine ärztliche Verordnung vorausgesetzt. Kassenpatient:innen können die Leistungen aber als Selbstzahler in Anspruch nehmen. 

DEIN ERSTTERMIN

Wie sieht eine klassische Session aus?


Wir setzen auf eine persönliche Betreuung und möchten, dass Dein Behandlungsplan Deinen individuellen Bedürfnissen entspricht. Beim Ersttermin besprechen wir Beschwerdebild und Befunde, und klären alles Wichtige. Basierend auf diesen Infos führen wir eine Untersuchung des Schmerzbereichs und der Bewegungsfähigkeit durch. 
Anschließend folgt Deine Behandlung, die kontinuierlich an Deine Fortschritte angepasst wird. 

Was muss ich mitbringen?


  • Eventuell Befunde oder Arztbriefe, falls vorhanden
  • EC-Karte oder Bargeld für die Zuzahlung
  • Bequeme und sportliche Kleidung, in der Du Dich frei bewegen kannst
Abstrakte Kreise in Blau und Beige

CORPORE GESUNDHEIT

DEINE VORTEILE – WARUM BEI UNS

Interdisziplinäres und erfahrenes Team

Behandlungen auf langfristige Gesundheit ausgelegt

Fokus auf Ganzheitlichkeit

Als „Heilpraktiker für Physiotherapie“ kennen wir uns mit gezielter Diagnostik aus.
Je früher Du anfängst, umso schneller geht es Dir wieder richtig gut!

Empfang der Praxis mit Mitarbeiter und Patientin

KONTAKT

Kontakt für Fragen

Du hast offene Fragen zum Heilpraktikerkonzept für Physiotherapie oder möchtest einen Termin vereinbaren? Kontaktiere jederzeit unser Physio-Team!   

Du erreichst uns unter info@corpore-gesundheit.de oder telefonisch
unter der +49 (0) 8856 / 9034120.

Wir freuen uns, von Dir zu hören!

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FAQ 

Oft gestellte Fragen


 

In bestimmten Fällen können Krankheitsbilder komplex sein und bedürfen bestimmter Untersuchungs- und Behandlungsschritte, die Physiotherapeut:innen nicht erbringen kann. Auch ein:e Heilpraktiker:in kann beispielsweise keine Röntgenbilder anfertigen oder Knochenbrüche behandeln. Bei Fragen außerhalb des Kompetenzbereichs von Heilpraktiker:innen können Ärzt:innen unterstützend miteinbezogen werden. Auch wenn der Befund unklar ist, wird die Patient:in selbstverständlich an Fachärzt:innen verwiesen, um das Krankheitsbild abzuklären.

Die Behandlungskosten entsprechen der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GeBüH). Für eine Behandlung von 40 Minuten erheben wir 78€.  

Für eine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkasse wird in der Regel eine ärztliche Verordnung vorausgesetzt. Kassenpatient:innen können die Leistungen aber als Selbstzahler in Anspruch nehmen. 

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